In der Gemeinderatssitzung am 30. Juli 2025 wurde über die Stellungnahme der Gemeinde Grafenau zur 2. Offenlage der Teilfortschreibung des Regionalplans Windenergie beraten und entschieden. Konkret ging es um die potenziellen Windvorranggebiete auf Grafenauer Gemarkung.
Der Verband Region Stuttgart hatte im April die Flächen BB‑18 und BB‑19 aus dem Entwurf genommen, unter Verweis auf eine „visuelle Überlastung“ durch eine mögliche Umzingelung von Ortslagen. Damit blieb in Grafenau formal nur noch ein kleiner Teilbereich der Fläche BB‑17 (Baumberg) im Entwurf enthalten.
Der Gemeinderat hat nun mehrheitlich beschlossen, in seiner Stellungnahme auf eine Wiederaufnahme von BB‑18 und BB‑19 zu verzichten. Darüber hinaus wurde beantragt, auch BB‑17 aus der Regionalplanung zu streichen. Damit würde Grafenau vollständig aus der Ausweisung von Windvorranggebieten herausfallen.
Diese Entscheidung bedeutet, dass mittelfristig keine Windenergieanlagen auf Grafenauer Gemarkung entstehen können, unabhängig davon, ob entsprechende Projekte gewünscht oder wirtschaftlich sinnvoll wären. Einnahmemöglichkeiten aus Windkraftprojekten entfallen dadurch langfristig.
Wir Gemeinderätinnen von Bündnis 90/Die Grünen bedauern diesen Beschluss sehr. Aus unserer Sicht wurde hier eine bedeutende Chance für die wirtschaftliche Entwicklung und die aktive Mitgestaltung der Energiewende in Grafenau nicht genutzt. Der Erhalt zumindest einer Vorrangfläche hätte der Gemeinde die Möglichkeit offen gehalten, zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt und unter Einbindung der Bürger*innen über Windkraftprojekte entscheiden zu können.
Bündnis 90/Die Grünen
Rita Graf und Annalisa Mornhinweg
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