Neues Staatsangehörigkeitsrecht – ein Gewinn für viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte und für den Kreis Böblingen

Pressemitteilung:

Am heutigen Freitag, 19. Januar, hat der Deutsche Bundestag eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg gebracht. Die Reform soll die Einbürgerung beschleunigen und sieht vor, dass diese künftig bereits nach fünf Jahren beantragt werden kann.  Zudem sind Vereinfachungen bei doppelten Staatsbürgerschaften vorgesehen. Mit der Zustimmung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, sowie mehreren fraktionslosen Abgeordneten wurde das Gesetz  verabschiedet. Es soll voraussichtlich im April in Kraft treten.

„Endlich ist es soweit: Wir schaffen ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht, das auch zu einem modernen Einwanderungsland passt“, erklärt Tobias B. Bacherle, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen aus Böblingen. Bacherle weiter: „Mit der Reform werden wir den Realitäten unseres Zusammenlebens gerecht und stärken unsere vielfältige Demokratie. Denn auch in Böblingen und im Umkreis haben viele Menschen bisher noch nicht die Chance, an Wahlen teilzunehmen. So können viele bislang weder mitbestimmen, noch mitgestalten. Durch die Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit ändern wir das.“

Neben dem Gewinn für die betroffenen Menschen selbst, verweist der Böblinger Abgeordnete auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Reform. Sie werde dafür sorgen, dass sich die in nahezu allen Betrieben dringend benötigten Arbeitskräfte im internationalen Wettbewerb weiter für den Raum Böblingen entscheiden – und auch bleiben. Vor allem die kürzeren Fristen erleichtern die Einbürgerung. Die Annahme der Staatsbürgerschaft ist künftig nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt möglich, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. „Damit zieht Deutschland im internationalen Vergleich nach. Auch würdigen wir endlich die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation: Sie müssen nicht mehr unbedingt perfektes Deutsch sprechen, um eingebürgert werden zu können. Es hat große Signalwirkung , dass wir endlich den Doppelpass als Normalität anerkennen“ so Bacherle. „Für viele Menschen, die ihre alte Staatsangehörigkeit aus verschiedenen Gründen nicht aufgeben wollen oder können, eröffnet sich dadurch ein Weg zur echten Teilhabe im Land, in dem sie leben.“

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, können künftig hingegen nicht mehr so leicht eingebürgert werden. Dennoch haben Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Rentner*innen mit geringer Rente oder Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, die Chance, im Rahmen der Ermessenseinbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das Gesetz sieht vor, die künftige Einbürgerungspraxis statistisch zu erfassen und zu evaluieren, um gegebenenfalls Veränderungen vornehmen zu können.

 

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